Deputāt

[852] Deputāt (v. lat. Deputatum), 1) das, was einem Beamten od. sonstiger Person (Deputatist), an Naturalien, bes. Lebensmitteln u. Holz (Deputatgetreide, Deputatholz) ausgesetzt u. unentgeldlich od. für einen gewissen festgesetzten Preis verabreicht wird. Daher Deputatwirthschaft, eine Ökonomie, wo statt lediger Dienstboten, welche die Kost von der Herrschaft erhalten, vielmehr Verheirathete auf Lebenszeit gemiethet od. angestellt werden, welche zu ihrem Unterhalt gewisse Deputate erhalten; auch zuweilen 2) Besoldung, Bestallung; 3) so v.w. Apanage.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 852.
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