[377] Dicasterium, griech., Gerichtshof; Spruchgericht ohne bestimmte Gerichtsbarkeit, im Auftrage oder auf Ansuchen urtheilend, früher auf deutschen Universitäten die Juristenfacultäten, deren Thätigkeit aber sehr beschränkt ist, seitdem durch Bundesbeschluß die Actenversendung verboten ward.