[388] Diffamation, lat. tio, verstärkt infamatio, die Verbreitung nachtheiliger Gerüchte über jemanden, besonders vorgeblicher Ansprüche an eine Person. Bei den Römern konnte die D.s- od. Provocationsklage angestellt werden, wenn Einer (diffamans) vom Andern (diffamatus) behauptete, er sei kein Freier, folglich ein Sklave. Nach canonischem Recht konnte eine Criminaluntersuchung gegen einen Diffamaten od. Diffamanten eingeleitet werden, sobald die D. durch Angaben glaubwürdiger und unbefangener Zeugen begründet oder widerlegt war. Jetzt versteht man unter D. besonders das Prahlen mit Forderungen an Einen u. der Diffamant kann ebenfalls gerichtlich belangt werden. Diffamatorisch, nachtheilig für den Ruf, ehrenrührig; d. e Schrift, Schmähschrift.