Differenzgeschäft

[389] Differenzgeschäft, Speculation, wobei der erkaufte Gegenstand zu der bedungenen Zeit nicht wirklich abgeliefert wird, sondern Käufer und Verkäufer gewinnen od. verlieren die Werthdifferenz, den Preisunterschied zwischen dem bedungenen Preis und dem zur Abrechnungszeit geltenden Marktpreis; es ist also eine zwischen Zweien eingegangene Wette, ob z.B. bestimmte Staatspapiere, Actien, Getreide, Baumwolle u.s.w. in einer bestimmten Zeitfrist theurer oder wohlfeiler zu kaufen sein werden, als an dem gegenwärtigen Börsentage. – Differiren, lat. differre, ab weichen, verschieden sein.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 389.
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