Diffessio

[389] Diffessio, im Civilproceß Bestreitung der Aechtheit einer Urkunde von demjenigen, gegen den sie producirt wird (Product). Für den Beweis der Aechtheitsfrage kann ihm der D.eid überbunden werden, daß er die diffitirte Urkunde »weder selbst geschrieben noch unterschrieben, noch von einem anderen mit seinem Wissen und Willen habe unterschreiben lassen«.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 389.
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