[393] Dimissoriales refutatoriae, jur., Bericht eines Unterrichters, die Verwerfung einer Appellation begründend; D. reverentiales, einfacher Bericht, daß die Appellation ergriffen worden; D. testimoniales, Bericht, daß der Appellant die Appellation im Beisein der nöthigen Zeugen angemeldet habe.