Dimissoriale

[393] Dimissoriale, hieß ursprünglich die Entlassungsurkunde, welche der in eine andere Diöcese gehende Kleriker von seinem Bischofe mitnahm. Jetzt nennt man dies Exeat, D. aber die Reverenda, d.h. einen Schein, laut welchem ein Bischof seinen Diöcesanen gestattet, Tonsur und Weihe sich von einem anderen Bischofe ertheilen zu lassen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 393.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika