Ehrenwein

[508] Ehrenwein, Geschenk an Wein bei außergewöhnlichen Anlässen an Magistrate, Sängervereine etc.; vor Zeiten erhielten in den deutschen Städten durchreisende Fürsten aus dem Rathhauskeller den E.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 508.
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