[508] Ehrenwort, Versprechen mit Verpfändung der persönlichen Ehre gegeben, hat bei dem Adel, den Offizieren und Studenten eidliche Geltung; juristisch bindet es nur wie das gewöhnliche Versprechen.
Adelung-1793: Ehrenwort, das
Meyers-1905: Entlassung auf Ehrenwort · Ehrenwort
Pierer-1857: Ehrenwort