Ehrenwort

[508] Ehrenwort, Versprechen mit Verpfändung der persönlichen Ehre gegeben, hat bei dem Adel, den Offizieren und Studenten eidliche Geltung; juristisch bindet es nur wie das gewöhnliche Versprechen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 508.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: