[514]Eifersucht, der schmerzliche Verdruß, daß ein anderer Ehre, Vertrauen, Gunst oder Liebe da anspricht oder genießt, wo der eine ausschließlich dazu berechtigt ist oder berechtigt zu sein glaubt.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 514.