[569] Entführung (crimen raptus), die von einer Mannsperson durch List oder Gewalt ausgeführte Bemächtigung einer Jungfrau, Ehefrau oder Wittwe, geschehe es mit oder ohne deren Einwilligung, sofern die Rechte eines Dritten (Eltern, Vormünder, Mann) verletzt werden, in der Absicht dieselbe zu heirathen oder zu mißbrauchen, oder sie einem Zweiten zuzuführen. Wurde früher mit dem Tode bestraft, gegenwärtig mit Freiheitsstrafenverschiedenen Grades.