[585]Erbleihe, od. Erbpacht, deutschrechtliche Verleihung von Grundstücken zu freier Benutzung an den Colonen, erblich in seiner Familie, gegen Nutzungszins (Canon, Ehrschatz, Handlohn, Lehnwaare, laudemium).
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 585.