Erbleihe

[585] Erbleihe, od. Erbpacht, deutschrechtliche Verleihung von Grundstücken zu freier Benutzung an den Colonen, erblich in seiner Familie, gegen Nutzungszins (Canon, Ehrschatz, Handlohn, Lehnwaare, laudemium).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 585.
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