[585] Erbpacht, ein Pachtvertrag, vermöge dessen der Pächter das vollständige Nutzungsrecht eines fremden Grundeigenthums gegen einen verhältnißmäßigen Zins erhält.
Adelung-1793: Erbpacht, der
Brockhaus-1837: Erbpacht
Brockhaus-1911: Erbpacht
Meyers-1905: Erbpacht
Pierer-1857: Erbpacht