Erfrieren

[595] Erfrieren (Congelatio), die zu lange Einwirkung eines hohen Kältegrades auf den ganzen Körper, wodurch diesem die nöthige Wärme entzogen, das Blut in den innern Theilen angehäuft und so ein Scheintod herbeigeführt wird, der beim Mangel rechtzeitiger Hilfe in wirklichen Tod übergeht. Die Behandlung eines Erfrorenen erfordert zunächst, daß man denselben mit Vorsicht an einen windstillen nicht geheizten Ort bringe; nachdem man ihn daselbst entkleidet, bedecke man ihn bis auf Mund u. Nasenlöcher mit Schnee, bis wieder einige Lebenswärme u. Beweglichkeit sich einstellt, worauf man in einem kühlen Bette den Körper mit kalten Tüchern reibt; später werde die Temperatur allmälig etwas erhöht u. zu den gewöhnlichen Belebungsversuchen bei Scheintod (s. d. Art.) übergegangen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 595.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika