[603]Erpressung(concussio), verbrecherische Abnöthigung eines Vortheils durch Mißbrauch od. Vorwand eines zustehenden Rechtes; Abnöthigung durch Drohung mit Gewaltthat, Anklage etc.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 603.