Erpressung

[603] Erpressung (concussio), verbrecherische Abnöthigung eines Vortheils durch Mißbrauch od. Vorwand eines zustehenden Rechtes; Abnöthigung durch Drohung mit Gewaltthat, Anklage etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 603.
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