Ertrag

[604] Ertrag, der Inbegriff des von einem gewissen Gegenstande in einem bestimmten Zeitraume erworbenen Nutzens; als Roh-E. begreift er alle gewonnenen Erzeugnisse, als Rein-E. die Summe, welche nach Abzug sämmtlicher Betriebskosten übrig bleibt, wozu auch der landesübliche Zinsfuß in Betracht [604] gezogen wird. Die Berechnung des Rein-E.s ist immer sehr schwer, für eine längere Periode sogar unmöglich, indem ganz unberechenbare Ereignisse und Zufälle eintreten können.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 604-605.
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