Familienautonomie

[662] Familienautonomie und Familienobservanz. Die Familien des hohen Adels haben das Recht, ihre hergebrachten Hausgesetze u. Familienübungen zu bewahren und über ihre Familien- und Güterverhältnisse, innerhalb der Schranken des öffentl. Rechtes, neue Hausgesetze zu erlassen, welche jedoch dem Landesherrn vorzulegen sind; dieselben heißen Familienpacte oder – statute.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 662.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: