[662] Familienautonomie und Familienobservanz. Die Familien des hohen Adels haben das Recht, ihre hergebrachten Hausgesetze u. Familienübungen zu bewahren und über ihre Familien- und Güterverhältnisse, innerhalb der Schranken des öffentl. Rechtes, neue Hausgesetze zu erlassen, welche jedoch dem Landesherrn vorzulegen sind; dieselben heißen Familienpacte oder statute.