[689] Fertigung, Eintragung eines Kaufes oder Pfandvertrages im öffentlichen Grundbuch. Das neuere Recht in ganz Europa hat einen entschiedenen Zug, die Sicherheit des Grundeigenthums von Neuem durch eine öffentliche Controle zu befestigen. Ohne F. haben jene Verträge keine dingliche Folge, sondern nur obligatorische Wirkung.