[204] Controle, frz., Gegenbemerkung; das bei Behörden und in allen Kanzleien geführte doppelte Register über alle Register, so namentlich die Gegenrechnung, welche ein Zweiter führt, der Controleur (frz. öhr); C. überhaupt die Beaufsichtigung der Handlungen von Amtspersonen. Binnen-C., im Zollverein die besondere Aufsicht über die eingehenden Güter innerhalb eines bestimmten Gränzbezirks. Controleur, der das niedere Zoll- u. Steuerpersonale beaufsichtigende Beamte. Controliren, Gegenrechnung führen, beaufsichtigen.