[696] Feuerpolizei die polizeilichen Anstalten, um den Ausbruch von Feuersbrünsten zu verhüten; durch Ueberwachung der Bauten u. besonders der Feuerungsanlagen, die Aufsicht über die letzteren, Vorschriften und Verordnungen für den Gebrauch von Feuer und Licht, die Aufbewahrung od. Fabricirung feuergefährlicher Gegenstände, durch die auf Brandverheimlichung gesetzten Strafen, durch Prämien für die erste Anzeige eines Brandes, durch Wachen etc.; ferner gehören zur F. in weiterem Sinne die verschiedenen Anstalten, welche zur Unterdrückung eines ausgebrochenen Brandes getroffen sind, das Feuerlöschwesen.