[696] Feuerversicherungen, Assecuranzen (s.d. Art.), Versicherungen gegen Feuerschaden, sind in einzelnen deutschen Staaten von den Regierungen geleitete Gesellschaften, bei welchen nach einer bestimmten Zeit (1 Jahr) die für Feuerschaden und Verwaltungskosten verausgabte Summe berechnet und auf die Theilnehmer, d.h. alle Staatsbürger, umgelegt wird, od. es sind Privatgesellschaften. Letztere versichern gegen einen bestimmten jährl. Beitrag Gebäude mit deren mannigfaltigem Inhalt gegen Feuersgefahr, und da dies nach einem höheren Ansatze als bei den Staatsanstalten geschieht, so wendet sich die Mehrzahl ihnen zu. Jene sind Versicherungen auf den Grundsatz der Gegenseitigkeit, letztere Gesellschaftsunternehmungen; den Theilhabern fällt demnach der etwaige Ueberschuß zu, sowie sie aber auch im entgegengesetzten Falle den Mehrbetrag des jährl. Schadens tragen müssen.