[688]Regierung, die Lenkung u. Verwaltung eines Staats durch die höchste Staatsgewalt; die Gesammtheit der Staatsbehörden ausschließlich des Landesherrn; R. bezeichnet auch eine besondere höhere Behörde, in der Regel eine Verwaltungsbehörde.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 688.