[34] Gefrieren, das Festwerden der bei der gewöhnl. Temperatur flüssigen Körper. Der dazu nöthige Temperaturgrad (Gefrierpunkt) ist bei den verschiedenen Flüssigkeiten verschieden; bei Quecksilber 32°R., bei absolutem Alkohol 63°R. Der Gefrierpunkt des Wassers bestimmt bei der Réaumurʼschen und Celsiusʼschen Thermometerscala den Nullpunkt, bei der Fahrenheitʼschen der Temperaturgrad einer Mischung Schnee mit 1/3 Kochsalz, 14°R. unter dem Réaumurʼschen.