[39]Geiseln, Leibbürgen, früher Personen, die mit ihrem Leben oder ihrer Freiheit als Unterpfänder für die gewissenhafte Haltung eines Vertrags gegeben oder genommen wurden.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 39.