Geiseln

[166] Geiseln sind solche Personen, welche bei Verträgen mit dem Feinde diesem übergeben werden, damit er durch die Gewalt, welche er über dieselben hat, wegen Erfüllung der festgesetzten Bedingungen sich für gesichert halte. Auch nimmt der Sieger Geiseln aus den Bewohnern eines unterworfenen Staates, um seine Herrschaft sicher zu stellen. Gegenwärtig ist dies in den europ. Staaten nicht mehr üblich, in den ältern Zeiten war aber die Sitte, Geiseln zu stellen, allgemein. Man nahm als Geiseln gewöhnlich die nächsten Anverwandten der Herrscher oder sonst Personen aus den vornehmsten Familien der Gegenpartei. Wurden die festgesetzten Bedingungen nicht erfüllt, so stand dem Gegner Recht und Macht zu, die ihm übergebenen Geiseln, wie er wollte, zu behandeln und sie sogar des Lebens zu berauben.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 166.
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