Gewissen

[76] Gewissen (lat. conscientia, Bewußtsein), das von Gott in jedes Menschenherz geschriebene Gesetz (Röm. 2, 12 bis 17), woraus das Innewerden des Werthes oder Unwerthes unserer Gedanken, Worte und Werke sowie des Verhältnisses der Seele zu Gott fließt. Das G. setzt vor allem einen freien Willen voraus und muß durch religiöse Erziehung geweckt, gebildet und geleitet werden. Gleich der Erkenntnißkraft des Menschen überhaupt ist sein G. Irrthümern, Selbsttäuschungen und Abschwächungen bis zum Verstummen unterworfen; wie selten die G.haftigkeit, d.h. die Achtsamkeit auf die Stimme des G.s und das rücksichtslose Handeln darnach, wie häufig dagegen die G.losigkeit sei, lehren die Geschichte und das tägliche Leben. Insofern der Einzelne sich als Glied eines Volkes fühlt, in dessen Geschichte die seiner Familie und Person verwoben ist, läßt sich auch von einem Völker-G. sprechen. – G.sfall, Ungewißheit, was wir in einer bestimmten wichtigern Angelegenheit thun sollen, fast immer mit einem Widerstreit der Pflichten verbunden. G.sscrupel, Aengstlichkeit des G.s in unwichtigen Angelegenheiten.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 76.
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