Gewissensehe
[76] Gewissensehe, die lediglich auf Einwilligung der Zusammenlebenden mit Umgehung jeder bürgerl. (Civilehe) u. kirchl. (heimliche Ehe) Rechtsförmlichkeit beruhende Geschlechtsverbindung, mit der Absicht, die Verpflichtungen der ehelichen Verbindung zu erfüllen.