[807] Gradzählung, lat. computatio, zur Bestimmung der Verwandtschaftsnähe. Während die Römer ohne Unterschied immer nur die Zahl der Zeugungen zwischen zwei Personen zählten, zählen die Deutschen nur von dem Stammes- oder Familienhaupt abwärts die Glieder, ebenso das canonische Recht. Geschwister sind daher römisch im zweiten, deutsch-canonisch im ersten Grade mit einander [807] verwandt; Urenkel, Neffe und Onkel sind römisch im dritten Grade mit dem Erblasser verwandt, nach deutscher Berechnung kommen sie nie auf gleicher Linie zusammen, vielmehr steht der Urenkel im dritten Gliede der eigenen Parentel des Erblassers u. schließt den im zweiten Gliede der väterlichen Parentel stehenden Neffen, aber dieser hinwieder den im ersten Gliede der großelterlichen Parentel befindlichen Oheim aus. Vergl. Verwandtschaft.