[199] Häresie, griech.-deutsch, Auswahl, Willkür, Sekte; dann die Ketzerei oder derjenige Irrglaube, welcher einen oder mehre Glaubenssätze verwirft, gegen den einmüthigen Sinn der Väter auslegt oder einen von der Kirche verworfenen Satz vertheidigt. Geschieht dies bewußt und hartnäckig, so ist die sog. formale, strafbare Ketzerei vorhanden zum Unterschied von der materialen, d.h. unabsichtlichen u. belehrbaren. Der Anhänger einer H., der Häretiker od. Ketzer (wahrscheinlich von Katharer, ital. Gazzari, Reiniger) unterscheidet sich [199] vom Schismatiker, welcher die gesammte Kirchenlehre annimmt u. sich nur wegen Fragen des Cultus u. Kirchenregimentes äußerlich von der Kirche getrennt hat.