Heimathrecht

[258] Heimathrecht, das durch Geburt od. Aufnahme erworbene Recht, das Mitglied einer Gemeinde zu sein und deren Vortheile zu genießen (Betreibung eines Gewerbes, Bildung eines Hauswesens, im Falle der Verarmung der Genuß der wohlthätigen Anstalten).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 258.
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