Impugnation

[400] Impugnation, lat.-deutsch, im Civilproceß Bestreitung, Widerlegung des Gegners bei der Schlußverhandlung, z.B. daß der versuchte Beweis nicht geleistet sei.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 400.
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