[404]Indebite, lat., ohne Verbindlichkeit; indebitum, eine Nichtschuld od. was ohne Rechtspflicht u. aus Irrthum bezahlt, geleistet, versprochen wurde; kann mit der indebiti condictio zurückgefordert werden.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 404.