Indebite

[404] Indebite, lat., ohne Verbindlichkeit; indebitum, eine Nichtschuld od. was ohne Rechtspflicht u. aus Irrthum bezahlt, geleistet, versprochen wurde; kann mit der indebiti condictio zurückgefordert werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 404.
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