Index

[404] Index, lat., Angeber, Anzeige, Register, Verzeichniß; i. librorum prohibitorum [404] et expurgandorum, Verzeichniß der Schriften, welche in Rom durch die Congregation der Inquisition od. durch die des I. unbedingt oder bis nach Ausmerzung der anstößigen Stellen verboten werden. Letztgenannte Congregation entstand durch Beschluß des Tridentiner Conciles vom 26. Febr. 1562; ihr Entstehungsgrund liegt in den Schriften der Reformatoren am einleuchtendsten zu Tage. Der erste sog. tridentinische I. kam 1564, ein Anhang durch Clemens VIII. (1592–1605), umfassende Vorschriften für die Untersuchung und Aburtheilung der Bücher gab Benedict XIV. durch die Constitution Sollicita ac provida vom 10. Juli 1753; der jüngste I. ist vom J. 1819, die interessanteste und noch unentschiedene Untersuchung in neuester Zeit ist die über die philosoph. Schriften Günthers (s. d.). Wer Schriften besitzt od. liest, welche durch den röm. I. verboten sind, ist excommuniciert, doch können die Bischöfe einzelne von dem Verbote dispensiren.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 404-405.
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