International

[427] International, lat.-deutsch, was die wechselseitigen Beziehungen der Völker betrifft, daher: i.es Recht soviel als Völkerrecht; i.es Privatrecht, die Lehre, ob ein Rechtsfall nach der Gesetzgebung des einen oder des anderen Staats, denen die Betheiligten angehören, zu beurtheilen ist; i.er Verkehr, der Gegensatz zu einheimischem Verkehr.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 427.
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