Internationāl

[887] Internationāl (neulat.), Bezeichnung für dasjenige, was »zwischen verschiedenen Nationen« stattfindet oder Geltung hat. So bildet der internationale Verkehr (Welthandel) den Gegensatz zum innern Handel in den einzelnen Ländern, das internationale Recht (s. d.) den Gegensatz zu dem auf rein interne Verhältnisse anzuwendenden Recht der einzelnen Staaten. Der internationale Verkehr gewinnt in unserer Zeit mehr und mehr an Bedeutung. Internationale Vereinigungen, wie z. B. der Weltpostverein, fördern die gemeinsamen Interessen der zivilisierten Nationen. Gemeinsame Bestrebungen im Interesse der Humanität, der Wissenschaft und der Rechtspflege werden auf internationalen Kongressen und in internationalen Vereinen gepflegt, und die internationalen Beziehungen der Staaten zueinander nehmen die Aufmerksamkeit und Tätigkeit der Regierungen ganz besonders in Anspruch. Über internationale Bureaus, internationale Gerichte und internationales Rechts. die besondern Artikel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 887.
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