Interpellation

[427] Interpellation, lat.-deutsch, die Unterbrechung in der Rede, Einrede, die Mahnung des Gläubigers an den Schuldner, besonders in parlamentar. Versammlungen die förmliche Anfrage eines Mitglieds an einen Minister; interpelliren, unterbrechen, anfragen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 427.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: