Interpellation

[867] Interpellation (lat.), Unterbrechung, Einrede; privatrechtlich die Mahnung des Schuldners durch den Gläubiger, welche jenen in Verzug setzt; im parlamentarischen Sinne eine Anfrage an die Regierung über eine bestimmte Angelegenheit der innern oder äußern Politik. Interpellánt, derjenige, der eine I. einbringt; interpellieren, ins Wort fallen, Aufschluß fordern.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 867.
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