[867] Interpellation (lat.), Unterbrechung, Einrede; privatrechtlich die Mahnung des Schuldners durch den Gläubiger, welche jenen in Verzug setzt; im parlamentarischen Sinne eine Anfrage an die Regierung über eine bestimmte Angelegenheit der innern oder äußern Politik. Interpellánt, derjenige, der eine I. einbringt; interpellieren, ins Wort fallen, Aufschluß fordern.