[430] Inventar, lat. inventarium, genaues Verzeichniß von Vermögen und Schulden, z.B. im Concurs, bei Erbfällen, dann bei Verwaltungsämtern, Fabriken, Kaufleuten, Pächtern u.s.w. Mit od. ohne amtliche Mitwirkung. Beneficium inventarii, s. Beneficium.