Körperliche Züchtigung

[629] Körperliche Züchtigung, Strafmittel, kommt vor als Staupbesen (fustigatio), öffentliches Aushauen mit Ruthen durch den Henkersknecht und als Stockschilling (virgindemia), geheime oder öffentliche Züchtigung mit Ruthen od. Stock durch den Gefangenwärter. Die Ansichten über Zweckmäßigkeit dieser Strafart sind sehr verschieden; die einen fordern die k. Z. als eine wehthuende, abschreckende Strafe, die andern sagen, sie schrecke und bessere nicht und mache roher. Während die einen Staaten die k. Z. abschaffen, führen sie andere wieder ein, namentlich als Schärfung der Gefängnißstrafen oder als Disciplinarmittel gegen schlechtes Verhalten im Gefängniß.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 629.
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