Keilbein

[575] Keilbein, derjenige Knochen des Kopfes, welcher mit dem Grundbein hauptsächlich den Boden der Hirnschale bildet, mit sämmtlichen Knochen des Schädels und manchen des Gesichts in Verbindung, zwischen sie eingekeilt, heißt von seiner eigenthümlichen Gestalt auch Flügelbein oder Wespenbein.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 575.
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