Kirchgang

[603] Kirchgang, der erste Gang in die Kirche, den eine Wöchnerin nach ihrer Genesung unternimmt, um vom Priester ausgesegnet. d.h. am Kirchenportal mit Weihwasser besprengt, mit einer brennenden Kerze zum Altare geführt und hier besonders gesegnet zu werden. Der K. knüpft an das mosaische Gesetz an, daß eine Mutter das Heiligthum nicht betreten durfte, bevor nach der Geburt eines Knaben 40, nach der eines Mädchens 80 Tage verflossen waren. In der griech. Kirche ist der K. noch allenthalben im Gebrauch u. wird das Kind selbst mitgenommen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 603.
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