Kirchgang

[533] Kirchgang,1) K. der Wöchnerinnen, aus der Sitte des jüdischen Reinigungsopfers, das nach dem 66. Tage gebracht wurde, entstanden. In der Römischen Kirche war keine bestimmte Zeit dafür festgesetzt, eine Verordnung Innocenz' III. erlaubte sogar, gleich nach der Geburt den K. zu halten. Die Griechische Kirche hatte den 40. Tag festgesetzt. Aus medicinischen Gründen nimmt man sechs Wochen an. Die Mütter brachten u. bringen noch in vielen Gegenden, bes. in kleineren Gemeinden, die Kinder mit u. werden entweder mit denselben vor dem Altare bes. eingesegnet, od. es wird eine Danksagung[533] für sie nach der Predigt gethan; 2) vom Hirsche, wenn er ruhig u. stolz geht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 533-534.
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