[702] Landrentenbank, 1834 in Sachsen unter Staatsaufsicht in das Leben getretene Anstalt, um bei der Ablösung der Grundlasten die Ablösungsrenten einzuziehen und den Berechtigten die Ablösungssumme in Landrentenbriefen, verzinslichen u. einer allmäligen Auslösung unterliegenden Papieren auszubezahlen.