Legitim

[730] Legitim, gesetzlich, rechtmäßig; Legitimität, das gesetzliche Recht; Legitimisten, heißen in Frankreich die Anhänger der 1830 vertriebenen königl. Familie; legitima (pars quota, portio), Pflichttheil des gesetzlichen Erben; legitimae usurae, gesetzlicher Zinsfuß, der sich von Rechtswegen versteht, wo nichts ausdrücklich darüber bedungen ist; auch der höchste gesetzlich zulässige Zinsfuß. Bei den Römern 12, dann 6, jetzt 5%; ausnahmsweise höher im Handel (6%) u. über See (12%); legitimi, eheliche Kinder.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 730.
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