[263]Münzverbrechen(falsum monetarium), betrügliche Verfertigung neuer od. Verfälschung schon vorhandener Münzen. Der Grad der Strafbarkeit richtet sich nach dem Gehalt u. der Menge der verfälschten Münzen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 263.