[156] Mensur (vom lat. mensura, Maß), in der Musik einmal soviel als Zeitmaß, Takt, Tempo, daher der Ausdruck M. almusik etc.; sodann versteht man darunter auch das mathematische Verhältniß der Töne zu einander; endlich die mathematische Eintheilung zur Bestimmung der Länge und Kürze, des Umfangs bei Instrumenten, überhaupt das mathematische Verhältniß der wesentlichsten Theile eines Instruments, soz.B. beim Orgelbau das Maß, wonach das Verhältniß der Länge der Pfeifen zu ihrer Weite bestimmt wird. In der Bildhauerkunst das Maß, nach welchem die Theile des Modells auf dem Blocke aufgetragen werden. In der Fechtkunst den Abstand der Gegner von einander.