Militärstraßen

[188] Militärstraßen, Heerstraßen, auf welchen Truppen gewöhnlich marschiren, besonders aber solche Straßen auf fremdem Gebiete, auf welchen die Truppen eines anderen Staates vertragsmäßig marschiren dürfen u. nach Uebereinkunft verpflegt werden; vgl. Etappen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 188.
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