Militärstraßen
[188] Militärstraßen, Heerstraßen, auf welchen Truppen gewöhnlich marschiren, besonders aber solche Straßen auf fremdem Gebiete, auf welchen die Truppen eines anderen Staates vertragsmäßig marschiren dürfen u. nach Uebereinkunft verpflegt werden; vgl. Etappen.